Rede zum Prozessauftakt am 28.04.21

Heute wird hier der 1. Prozess in einer ganzen Reihe von Prozessen im Zusammenhang mit der Besetzung des Foyers des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrgenehmigungen – kurz BAFA – am 4.Februar 2020 stattfinden.

Bei dem heutigen Prozess wird, wie so oft, nicht der politische Hintergrund der Aktion verhandelt. Die Vorwürfe lauten auf gefährliche Körperverletzung im öffentlichen Raum sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.Was war passiert? Nachdem das Foyer des BAFA 5 Stunden lang friedlich besetzt wurde um auf die Rüstungsexporte Deutschlands in alle Krisengebiete der Welt und die Genehmigungspraxis des BAFA aufmerksam zu machen, entschieden sich die Besetzer:innen ihre Aktion zu beenden und zum gemeinsamen Abschluss in einer Demonstration zum Bahnhof Eschborn zu ziehen.

Während sich die Demonstration aufstellte und wartete bis alle Unterstützer:innen sich anschließen konnte, kam es völlig überraschend zu einem Angriff der Polizei auf die Spitze des Zuges. Eine Begründung für den Angriff gab es nicht, Verhandlungen mit dem Einsatzleiter waren nicht möglich, da dieser einfach nicht anwesend war.

Nachdem sich der Zug endlich in Bewegung setzen und zum Bahnhof laufen konnte, wurden die Menschen auf dem Bahnsteig, trotz einfahrender S-Bahn, massiv und brutal von den Cops angegriffen. All diese Übergriffe sind in einem Video des Medienkollektiv Frankfurt gut dokumentiert.

Aus diesen Angriffen der Cops auf die Demonstration wird im Nachgang die Körperverletzung und der Widerstand konstruiert. Ein Vorgehen welches wir aus unendlich vielen Situationen kennen.

Schon die einfache Frage „warum?“ bei einer polizeilichen Maßnahme, kann zu Gewaltanwendung der Cops führen. Wer dann versucht sich vor dem körperlichen Angriff zu schützen hat schnell ein Verfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte anhängig. Der Grund für spätere Prozesse wird also in der Kontroll- oder Festnahmesituation von den Cops bewusst produziert.

Auch wenn wir diese Vorgehensweise schon sehr lange kennen, sind die vor wenigen Jahren eingeführten, sogenannten Schubser-Paragraphen 113 und 114 StGb, der amtliche Freifahrtschein für solches Vorgehen. Aus einer Schutzhandlung gegen Gewaltanwendung von Polizist:innen wird mit diesen Paragraphen schnell eine Straftat.

Polizeigewalt trifft vor allem POCs, Linke und Fußballfans. Eine Polizei in der rechtes Gedankengut nachweislich weit verbreitet ist, hat in diesen Personengruppen das Feindbild identifiziert. Eine Studie zu Polizeigewalt der Ruhr-Universität Bochum, kommt zu dem Schluss, dass der Großteil von Körperverletzung im Amt bei Demonstrationen, Fußballspielen und anderen Großereignissen stattfindet. Häufig mit körperlichen und psychischen Verletzungen bis hin zu dauerhaften Schäden einhergeht und dass nur etwa 14% der Geschädigten eine Anzeige machen von welchen wiederum 93% eingestellt werden.

Wenn es also heute hier vermeintlich wegen Körperverletzung und Widerstand verhandelt wird, geht es eigentlich darum jede Form des Protestes zu kriminalisieren und zu unterbinden. Dieser Prozess soll uns wieder einmal einschüchtern. Dies wird ihnen aber nicht gelingen. Denn angeklagt ist hier eine Person, gemeint sind wir alle.